Mehrfachbelegung

bedeutet, daß mehrere Feuerstellen an den gleichen Kaminzug angeschlossen sind. Voraussetzung dafür ist  
-neben einem ausreichenden Querschnitt des Schornsteins- die Ausführung aller angeschlossenen Öfen bzw. Kaminkassetten in der Bauart 1


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Hinweis: die in diesem Lexikon enthaltenen Erklärungen spiegeln zum Teil die Meinung des Verfassers wider. Es ist nicht auszuschließen, daß bestimmte Begriffe von z. B. Mitbewerbern anders definiert würden. Im Zweifelsfall befragen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker, sondern z. B. Ihren Bezirksschornsteinfegermeister.

 

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